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17.5.14

Lesetipp: Arzneimittelrecht für Nutztierhalter



Arzneimittelrecht für Nutztierhalter, herausgegeben vom aid infodienst, 3. Auflage, Stand März 2014

Am 1. April 2014 ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft getreten. Diese Novelle enthält Änderungen im Bereich der Tierarzneimittelanwendung. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu reduzieren. Die Novelle war der Anlass, die Broschüre „Arzneimittelrecht für Nutztierhalter“ neu aufzulegen und Veränderungen, die sich aus ihr ergeben, zu erläutern.

Diese Broschüre, die der bekannte aid infodienst herausgibt, richtet sich an Tierhalter und an Tierärzte, um das Arzneimittelrecht für beide Gruppen verständlicher zu machen. Auf 57 Seiten, gegliedert in 22 Kapiteln versucht die Broschüre das Arzneimittelrecht für den Anwender aufzubereiten. So wird zum Beispiel in einem Kapitel ganz klar definiert, für wen das AMG überhaupt gilt, in dem nächsten Kapitel wird verdeutlicht, was Arzneimittel sind. Die nächsten Kapitel widmen sich den neuen Regelungen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes. Redaktionsschluss war allerdings März 2014. Bis heute (Mai 2014) sind jedoch einige Regelungen noch ungeklärt. Erst zu Beginn der ersten Aufzeichnungspflicht ab 1. Juli 2014 soll die Frage derab welcher Bestandsuntergrenze für die einzelnen Nutztiergruppen die Dokumentationspflicht greift, zwischen Bund und Ländern geklärt sein. aid bietet den Service an, auf seiner Homepage den aktuellen Stand nachzuliefern.
Im dritten Abschnitt wird auf die Dokumentation, tierärztliche Hausapotheke, Lagerung und Anwendung von Arzneimittel eingegangen. Hier gefällt mir besonders gut, dass die Autoren die Fragen des wirklichen Leben angehen: Was kann und darf der Landwirt mit den Resten eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels machen? (Antwort: Aufbewahrung ist zulässig, es ist in dem Sinne nicht die verbotene Bevorratung. Eine Anwendung an einem anderen Tier ist dann zulässig, wenn die Tierärztin/der Tierarzt das Arzneimittel nach der Untersuchung für das Tier verschreibt.)
Im vierten Abschnitt greifen die Autoren spezielle Arzneimittel wie zum Beispiel Homöopathika oder Phytotherapeutika auf und spezifieren deren Anwendungsregeln.
Für uns Rinderpraktiker finde ich das Kapitel zu den Klauenbädern, das ganz klar sagt, was unter welchen Umständen erlaubt ist, besonders gut. Diese Übersicht hat mir sehr geholfen die rechtliche Stellung der Anwendung von Klauenbädern zu verstehen, nachdem sie so lange Zeit diskutiert wurde.

Ich kann diese Broschüre empfehlen, denn sie erklärt gut strukturiert mit vielen lebensnahen Beispielen das teilweise trockene und verwirrende Arzneimittelrecht. Die Autorengruppe hat auch die neuen Entwicklungen im Arzneimittelvertrieb aufgegriffen wie zum Beispiel den Internetversand von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln.

Durch den frühen Erscheinungstermin hat der Leser eine Broschüre in der Hand, die ein ganz aktuelles Thema aufgreift und gezwungenermaßen Fragen offen lassen muss. Dies versucht der Verlag mit seiner Internetseite auszugleichen. Ein späterer Erscheinungstermin hätte andererseits den Vorteil gehabt, dass die Landwirte und Tierärzte bereits erste Erfahrungen mit der Umwertung der Regelungen gehabt hätten. Außerdem wären weiter Fragen schon geklärt worden.

Mir gefällt es gut, dass ich nach so vielen Artikeln, Meldungen und Seminaren zum neuen Arzneimittelrecht schon so schnell eine so umfassende und gutverständliche Broschüre in den Händen halten kann. Meiner Ansicht gehört sie in jede Praxis und kann dort auch von allen Angestellten einmal durchgelesen werden. 

Arzneimittelrecht für Nutztierhalter, herausgegeben vom aid infodienst, 3. Auflage, ISBN 978-3-8308-1081-0, Bestell-Nr. 1575, Preis: 3,00 €, Stand März 2014

8.8.13

Die Milchquote geht, Kexxtone kommt!


Nach Blue-Jeans, Big-Mac und Halloween erreicht uns nun eine weitere Segnung aus Nordamerika: Der Monensin-Langzeitbolus zur Verringerung der Ketosehäufigkeit bei Milchkühen!

Monensin? Ist das nicht ein Antibiotikum oder Kokzidiostatikum?

Da gab es doch früher einen Leistungsförderer für Mastbullen, der hörte sich so ähnlich an! Genau, Rumensin hieß es damals, Inhaltsstoff war Monensin, konnte beim Kraftfutterlieferanten einfach bestellt werden….   aber wehe das Bullenkraftfutter wurde Milchkühen vorgelegt – nein, das war ausdrücklich verboten!

Wenn man googelt findet man viele wissenschaftliche Veröffentlichungen aus dem angloamerikanischen Raum und Australien zur Wirkung von Monensin bei Milchkühen. Der Wirkstoff verringert die Trockenmasseaufnahme bei Kühen, steigert dennoch die Milchleistung und erhöht den Milchfett- und Milcheiweißertrag. Den höchsten Effekt erzielt man in der Kombination mit bovinem Wachstumshormon!

Irgendwie hört sich das nach Leistungsförderer an, oder?  Nein, die sind doch lange verboten, undenkbar in Deutschland!

Der Monensin-Langzeit-Bolus wurde von der EMA (European Medicines Agency) EU-weit als Tierarzneimittel zugelassen. Hierzulande ist es verschreibungspflichtig! Damit ist sind die Hoftierärzte diejenigen, die den Einsatz dieses Präparates zu verantworten haben!
Gemäß § 59d Abs. 2 des AMG dürfen pharmakologisch wirksame Stoffe, die nicht im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 aufgeführt sind, (…)einem der Lebensmittelgewinnung dienenden Tier nicht verabreicht werden. 

Im Anhang der EU-Verordnung 37/2010 ist Monensin für die Anwendung am Rind aufgeführt, allerdings wird es unter der Rubrik „therapeutische Einstufung“ als Mittel gegen Infektionen/Antibiotika gelistet.

  •  Ist die Ketose seit Neuem eine Infektionskrankheit? Bedarf die „Senkung der Ketosehäufigkeit“ eines Antibiotikums?

  • Sollen wir Tierärzte das Antibiotikum Monensin verschreiben, um Management und Fütterungsdefizite zu kompensieren? 
  •  Können wir „klassische Maßnahmen“ zur  Vorbeugung der Ketose, die auf den Energiestoffwechsel einwirken, ohne  mit potentiellen Risiken einer Antibiotikaanwendung verbunden zu sein als nachrangige  Methoden einstufen? 
  •  Ist ein Leistungsniveau von Milchkühen, das den vorbeugenden Einsatz eines Antibiotikum-Langzeitbolus erfordert, um die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten, nicht doch als tierschutzwidrig abzulehnen? 
  • Findet eine Lebensmittelproduktion, die den vorbeugenden Einsatz eines Antibiotikum-Langzeitbolus erfordert, um die Gesundheit der Kühe zu gewährleisten,  Akzeptanz bei den Verbrauchern?

In einer fast einstimmig verabschiedeten Resolution fordert die Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen die BTK dazu auf, sich mit dieser Thematik zu befassen und detaillierte Informationen einzuholen.

Die Bundestierärztekammer  soll insbesondere bei der EMA eine Stellungnahme einfordern, wie  eine solche Tierarzneimittelzulassung im Rahmen der europäischen Bemühungen zum verantwortungsvollen Umgang mit antibiotischen Wirkstoffen und der Reduzierung des Einsatzes von Antibiotika bei Tieren zu bewerten ist.
Im Lichte dieser Erkenntnisse möge die Bundestierärztekammer entscheiden, ob auch eine Änderung der Zulassungsbedingungen durch die EMA eingefordert werden muss.

Wenn das Verbraucheransehen des „weißen Lebensmittels“ Milch „schmutzige Flecken“ bekommt, wirkt dieses Produkt vielleicht insbesondere gegen den Nutztierpraktikermangel, weil es mit Kexxtone  in der Summe gar nicht mehr, sondern weniger und billigere Milch gibt!


Gastbeitrag von 
Dr. Michael Drees, 
Worpswede, Niedersachsen

3.12.12

3 neue Tiergesetze im Gesetzgebungsverfahren

von Dr. Henrik Hoffmann, www.es-spricht.de

Der bpt-Kongress in Hannover findet alle zwei Jahre parallel zur Eurotier statt. Naheliegend, dass Nutztiere und Berufspolitik Kernthemen des Kongresses sind. Drei Gesetzänderungen stehen an – nicht unbedingt zur Zufriedenheit der Tierärzte.

Derzeit stehen Arzneimittelgesetz, Tierschutzgesetz und Tiergesundheitsgesetz im Gesetzgebungsverfahren bzw. vor einer Neuordnung.
Das Tiergesundheitsgesetz wird im Prinzip das Tierseuchengesetzablösen. Wichtigste Neuerung: Die EU will weg von der Nicht-Impf-Politik hin zur Impfung im Seuchenfall. Konkret bedeutet das, dass bei Ausbruch gravierender Tierseuchen wie der Schweinepest oder der Maul-und-Klauen-Seuche zukünftig geimpft werden kann. Das haben die Tierärzte schon lange gefordert. Bisher wurde “gekeult” – es wurden also Millionen Tiere getötet und “entsorgt”. Geimpfte Tiere durften bislang nicht vermarktet werden. Dies galt insbesondere für den internationalen Handel.

Zum Thema Arzneimittelgesetz (AMG) gibt es derzeit zwei interessante Diskussionen:
- Die Tierärzte – so Dr. Hans-Joachim Götz, Präsident des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte – setzen “weniger auf Regulierung als auf Monitoring in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und dem Bauernverband”. Das ist auch unter Tierärzten nicht unumstritten. Manche sehen eine “gefährliche Nähe zur Agrarindustrie” anstatt unabhängiger Kontrollen durch den Staat. Götz hält dies gegenwärtig allerdings für die einzig praktikable Lösung, da Kontrollen durch den Staat aus organisatorischen und finanziellen Gründen nicht in absehbarer Zeit umsetzbar sein dürften.

Podiumsdiskussion auf dem bpt-Kongress: Politiker aller Couleur äußern sich zu aktuellen Fragenstellungen rund um Tier- und Verbraucherschutz.

- Bestrebungen, den Landwirten den Einsatz von Betäubungsmittel ohne Tierarzt freizugeben, sieht Götz als Katastrophe. In einer Podiumsdiskussion erklärte er den Politikern. “Auf der einen Seite will man uns die Antibiotika aus der Hand nehmen, auf der anderen Seite Landwirten zum Beispiel die Modedroge Ketamin um die sich jeder Junkie reisst frei verfügbar machen…!”
Das Thema “Dispensierrecht” ist nach wie vor am Gären. Das Europäische Parlament entscheidet am 10. Dezember, ob das Dispensierrecht von EU-Seite her Bestand haben wird (Rosbach-Bericht). Dies hat zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf uns – wird jedoch als weiterer Baustein gesehen, das Privileg deutscher Tierärzte Medikamente verkaufen zu dürfen, zu Fall zu bringen. Es bleibt zu hoffen, dass die Kollegen die Zeichen der Zeit erkennen und daran arbeiten, den Antibiotika-Einsatz von derzeit über 1700 Tonnen antibiotisch wirksamer Substanzen jährlich deutlich zu senken… Der Wille dazu scheint manchmal zu fehlen. Politiker, die nebenbei Landwirte sind, sagen, sie “hätten bislang jedes Antibiotikum widerspruchslos bekommen”.

Ein trauriges Kapitel ist die Novellierung des Tierschutzgesetzes. Zunächst sah es danach aus, als ob wichtige Neuerungen zügig umgesetzt werden würden. Themen waren die Umsetzung der Versuchstier-Richtlinie, das Qualzuchtverbot, der Verbot des Schenkelbrandes, Schlachtung und Ergänzungen bezüglich der gesetzlichen Regelungen zur Kaninchenhaltung. “Doch dann kamen Forderungen über Forderungen von allen Seiten”, so ein Standespolitiker. “Mittlerweile kann man nicht damit rechnen, dass die Parteien vor den Wahlen an diese heissen Eisen herangehen werden!”


bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz im Gespräch mit dem Geschäftsführer des Industrieverbandes für Tierarzneimittel Dr. Martin Schneidereit – jenseits des Podiums.

Ein letzter Punkt war wieder einmal die Gebührenordnung für Tierärzte. Auch sie müsste dringend überarbeitet werden. Deutschland ist allerdings das einzige Land mit Gebührenordnungen für freie Berufe wie unter anderem auch Architekten. Daher sei laut Götz zu befürchten, dass die GOT von der EU im kommenden Jahr abgeschafft wird. Erfahrungen haben gezeigt, dass das zunächst unter Tierärzten zu Preiskämpfen führt und damit verbunden zur “Marktbereinigung” – sprich zur Pleite vieler Praxen. In allen anderen europäischen Ländern folgten darauf drastische Preisanstiege. Zum Nachteil der Verbraucher…. Tierärzte in europäischen Nachbarländern beneiden uns deutsche geradezu um unsere Gebührenordnung – Tierbesitzer natürlich auch. denn nur so sind wirklich transparente Preise möglich.#

Obwohl diese Themen vor allem praktizierende Tierärzte betreffen waren von den deutlich über 2200 Kongressteilnehmern nur ein klägliches Häuflein Tierärzte zu den berufspolitischen Themen gekommen. “Das kann ich nicht verstehen”, so der Friedberger Amtstierarzt Dr. Rudolf Müller. “Da müsst ihr euch doch einsetzen!” Recht hat er! Im Nachgang wurden die Themen unter den Praktikern aufgeregt diskutiert, online wie 1.o . Schade, dass gerade die Lautetesten bei den Veranstaltungen nicht anwesend waren…