Arzneimittelrecht
für Nutztierhalter, herausgegeben vom aid infodienst, 3.
Auflage, Stand März 2014

Diese Broschüre,
die der bekannte aid infodienst herausgibt, richtet sich an Tierhalter und an
Tierärzte, um das Arzneimittelrecht für beide Gruppen
verständlicher zu machen. Auf 57 Seiten, gegliedert in 22 Kapiteln
versucht die Broschüre das Arzneimittelrecht für
den Anwender aufzubereiten. So wird zum Beispiel in einem Kapitel ganz klar
definiert, für wen das AMG überhaupt gilt, in dem nächsten
Kapitel wird verdeutlicht, was Arzneimittel sind. Die nächsten Kapitel
widmen sich den neuen Regelungen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes.
Redaktionsschluss war allerdings März 2014. Bis heute (Mai 2014) sind
jedoch einige Regelungen noch ungeklärt. Erst zu Beginn der ersten
Aufzeichnungspflicht ab 1. Juli 2014 soll die Frage derab welcher
Bestandsuntergrenze für die einzelnen Nutztiergruppen die
Dokumentationspflicht greift, zwischen Bund und Ländern geklärt
sein. aid bietet den Service an, auf seiner Homepage den aktuellen Stand
nachzuliefern.
Im dritten
Abschnitt wird auf die Dokumentation, tierärztliche
Hausapotheke, Lagerung und Anwendung von Arzneimittel eingegangen. Hier gefällt
mir besonders gut, dass die Autoren die Fragen des wirklichen Leben angehen:
Was kann und darf der Landwirt mit den Resten eines verschreibungspflichtigen
Arzneimittels machen? (Antwort: Aufbewahrung ist zulässig, es ist in dem
Sinne nicht die verbotene Bevorratung. Eine Anwendung an einem anderen Tier ist
dann zulässig, wenn die Tierärztin/der Tierarzt das Arzneimittel
nach der Untersuchung für das Tier verschreibt.)
Im vierten
Abschnitt greifen die Autoren spezielle Arzneimittel wie zum Beispiel Homöopathika
oder Phytotherapeutika auf und spezifieren deren Anwendungsregeln.
Für
uns Rinderpraktiker finde ich das Kapitel zu den Klauenbädern, das ganz klar
sagt, was unter welchen Umständen erlaubt ist, besonders gut. Diese
Übersicht hat mir sehr geholfen die rechtliche Stellung der
Anwendung von Klauenbädern zu verstehen, nachdem sie so
lange Zeit diskutiert wurde.
Ich kann
diese Broschüre empfehlen, denn sie erklärt gut strukturiert
mit vielen lebensnahen Beispielen das teilweise trockene und verwirrende
Arzneimittelrecht. Die Autorengruppe hat auch die neuen Entwicklungen im
Arzneimittelvertrieb aufgegriffen wie zum Beispiel den Internetversand von
verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln.
Durch den frühen
Erscheinungstermin hat der Leser eine Broschüre in der Hand, die
ein ganz aktuelles Thema aufgreift und gezwungenermaßen Fragen offen
lassen muss. Dies versucht der Verlag mit seiner Internetseite auszugleichen.
Ein späterer Erscheinungstermin hätte andererseits
den Vorteil gehabt, dass die Landwirte und Tierärzte bereits erste
Erfahrungen mit der Umwertung der Regelungen gehabt hätten. Außerdem
wären weiter Fragen schon geklärt worden.
Mir gefällt
es gut, dass ich nach so vielen Artikeln, Meldungen und Seminaren zum neuen
Arzneimittelrecht schon so schnell eine so umfassende und gutverständliche
Broschüre in den Händen halten kann. Meiner Ansicht gehört
sie in jede Praxis und kann dort auch von allen Angestellten einmal
durchgelesen werden.
Arzneimittelrecht
für Nutztierhalter, herausgegeben vom aid infodienst, 3.
Auflage, ISBN 978-3-8308-1081-0, Bestell-Nr. 1575, Preis: 3,00 €,
Stand März 2014
Rezension: Tierärztin Kristin Resch
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