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Autorin: Großtierärztin Dr. Inke Siewers, i.siewers@web.de |
Fast allen Tierärztinnen und deren
Arbeitgebern ist bekannt, dass gerade in der Nutztierpraxis die Gefahren für
werdende Mütter und deren ungeborene Kinder groß sind und es somit zu einem
Beschäftigungsverbot (§ 4 Mutterschutzgesetz) kommen kann. In diesem Fall
erhält die Angestellte weiterhin 100 % ihres Lohnes bis zum Beginn des
Mutterschutzes. Dem Arbeitgeber werden alle Kosten von der entsprechenden
Krankenkasse erstattet.
Was viele jedoch nicht wissen:
Diese Regelung zum Schutz der Mutter und des Kindes gilt ebenfalls in der
Stillzeit. ...
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