26.2.14

Beschäftigungsverbot für werdende und stillende Mütter



Autorin: Großtierärztin Dr. Inke Siewers, i.siewers@web.de
Fast allen Tierärztinnen und deren Arbeitgebern ist bekannt, dass gerade in der Nutztierpraxis die Gefahren für werdende Mütter und deren ungeborene Kinder groß sind und es somit zu einem Beschäftigungsverbot (§ 4 Mutterschutzgesetz) kommen kann. In diesem Fall erhält die Angestellte weiterhin 100 % ihres Lohnes bis zum Beginn des Mutterschutzes. Dem Arbeitgeber werden alle Kosten von der entsprechenden Krankenkasse erstattet.

Was viele jedoch nicht wissen: Diese Regelung zum Schutz der Mutter und des Kindes gilt ebenfalls in der Stillzeit. ...mehr Infos



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