Knapp 90 Teilnehmer aus der Praxis,
Wissenschaft, von Veterinärbehörden und Vertreter der Presse trafen sich auf Einladung
der Intervet Deutschland GmbH, ein Unternehmen der MSD Tiergesundheit am 19.
Juni in Düsseldorf, um Neues zu erfahren und sich über Ihre Erfahrungen mit der
Bekämpfung der BVD auszutauschen.
Grundlage der Konferenz, die von Dr.
H. P. Heckert von der FU Berlin moderiert wurde, bot die vor rund eineinhalb Jahren in Kraft
getretenen BVDV-Verordnung, deren Inhalt und Auslegung von Prof. Dr. H-J. Bätza
vom BMELV vorgestellt wurde. Ein Problem ist, dass sich die Bundesrepublik
Deutschland auf Grund geltenden EU-Rechts nicht ausreichend vor der
Einschleppung des Virus aus der Gemeinschaft schützen kann. Auf die Impfung als
eine der Säulen der BVD Bekämpfung (Diagnostik, Merzung, Impfung) kann somit
mittelfristig eher nicht verzichtet werden. Durch die immer freier werdenden
Bestände erhöht sich das Risiko, dass sich in den Populationen ohne Antikörper
im Falle eines Virus-Eintrags viele niedertragende Tiere (zwischen dem 40. und
120. Trächtigkeitstag) infizieren werden,
die Pi-Kälber bekommen. Dies führt wiederum zu beträchtlichen wirtschaftlichen
Schäden.
Die epidemiologische Situation der
BVD in Deutschland wurde von Dr. J. Gethmann vom FLI dargestellt. In den
verschiedenen Bunde-ländern wurden unterschiedlich hohe Anteile persistent infizierter Tiere (Pi-Tiere) von
den untersuchten Rindern gefunden. Im Mittel wurden 2011 0,14% Pi-Tiere in der
Rinderpopulation entdeckt, das entspricht einem Anteil von 0,36% der 2011
geborenen Tiere (siehe auch www.fli.bund.de).
Prof. Dr. H-J. Thiel von der JLU
Gießen stellte das hoch variable und mutagene Pestivirus BVD/MD und bestimmte
genetische Grundlagen für seine Pathogenität vor. In Deutschland kommt
hauptsächlich der Stamm BVDV 1 vor. Der Anteil des häufig klinisch
folgenschwereren Stammes BVDV 2 macht rund 5% aus. Dr. H. P. Heckert von der FU
Berlin beschrieb die Klinik der BVD/MD, die mit ihren sehr variablen Symptomen
nicht immer eindeutig zu erkennen ist. Beispielsweise werden respiratorische
Probleme in der Aufzucht, Fruchtbarkeitsprobleme und Leistungseinbußen seitens
der Tierhalter oft weniger mit möglicherweise zugrundeliegenden BVD-Infektionen
in Verbindung gebracht.
Dr. G. Wolf von der LMU München
informierte über die Zusammenhänge zwischen Impf-Antikörpern und fetalem
Schutz. Nur der Schutz der Feten in der Frühträchtigkeit kann die Entstehung
von Pi-Tieren verhindern. Dies ist mit auf dem Markt erhältlichen Impfstoffen
möglich, jedoch nicht zu 100%.
Dr. A. Ahrens vom RGD Thüringen
stellte einen Fall vor, bei dem BVDV (Typ 1b und 2) auf eine freie Herde traf.
Die Schadensberechnung im Falle eines BVD Eintrags ist nicht ganz einfach, da
sekundäre Schäden auch durch die Immunsuppression, wie vermehrte Rindergrippe,
schlechtere Fruchtbarkeits- und Milchleistung nicht immer genau erfasst und von
anderen betrieblichen Ursachen abgegrenzt werden können. Literaturangaben
schwanken zwischen 25 bis zu 400 Euro pro Kuh und Jahr. Im konkreten Fall
belief sich der gemessene Schaden ohne Berücksichtigung einiger bestimmter
Kosten auf über 350 Euro pro Kuh. Selbst erwachsene Kühe starben akut.
Die praktischen Tierärzte Dr. H.-
Janowitz, Dr. K. Rummer, Dr. T. Raschka und Dr. A. Haudum berichteten jeweils
von Fällen, die sie in der Praxis erlebt hatten. Diese konnten teils durch
detektivische Recherche aufgeklärt werden, teils blieb unklar, wodurch das
Virus eingeschleppt wurde. Generell gilt, dass Zukauf von Pi-Tieren, transient
infizierten Tieren oder sogenannten „trojanischen“ Kühen (die mit einem Pi-Kalb
tragend sind) als eine der größten Gefahrenquelle gilt. Es wurde ein Fall
diskutiert, bei dem die Impfung anscheinend nicht erfolgreich war, da trotzdem
Pi-Tiere geboren wurden. Wie sich jedoch herausstellte, stammten diese von
Kühen, die nach Ablauf des vom Impfstoff gewährleisteten fetalen Schutzes von 6
Monaten besamt wurden. Somit wurden ihre Kälber in der Frühträchtigkeit
infiziert.
Dr. habil. B. Makoschey von MSD
Animal Health, Niederlande stellte vor, welche Challenge Prüfungen Impfstoffe
bestehen müssen, um für die Indikation „fetaler Schutz“ zugelassen zu werden.
Nur solche Impfstoffe sind in der BVD-VO als eine der Maßnahmen zur Bekämpfung
der BVD erlaubt.
(Presseerklärung MSD)
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