10.8.12

BVD KONFERENZ

Knapp 90 Teilnehmer aus der Praxis, Wissenschaft, von Veterinärbehörden und Vertreter der Presse trafen sich auf Einladung der Intervet Deutschland GmbH, ein Unternehmen der MSD Tiergesundheit am 19. Juni in Düsseldorf, um Neues zu erfahren und sich über Ihre Erfahrungen mit der Bekämpfung der BVD auszutauschen.
Grundlage der Konferenz, die von Dr. H. P. Heckert von der FU Berlin moderiert wurde,  bot die vor rund eineinhalb Jahren in Kraft getretenen BVDV-Verordnung, deren Inhalt und Auslegung von Prof. Dr. H-J. Bätza vom BMELV vorgestellt wurde. Ein Problem ist, dass sich die Bundesrepublik Deutschland auf Grund geltenden EU-Rechts nicht ausreichend vor der Einschleppung des Virus aus der Gemeinschaft schützen kann. Auf die Impfung als eine der Säulen der BVD Bekämpfung (Diagnostik, Merzung, Impfung) kann somit mittelfristig eher nicht verzichtet werden. Durch die immer freier werdenden Bestände erhöht sich das Risiko, dass sich in den Populationen ohne Antikörper im Falle eines Virus-Eintrags viele niedertragende Tiere (zwischen dem 40. und 120. Trächtigkeitstag)  infizieren werden, die Pi-Kälber bekommen. Dies führt wiederum zu beträchtlichen wirtschaftlichen Schäden.
Die epidemiologische Situation der BVD in Deutschland wurde von Dr. J. Gethmann vom FLI dargestellt. In den verschiedenen Bunde-ländern wurden unterschiedlich hohe Anteile  persistent infizierter Tiere (Pi-Tiere) von den untersuchten Rindern gefunden. Im Mittel wurden 2011 0,14% Pi-Tiere in der Rinderpopulation entdeckt, das entspricht einem Anteil von 0,36% der 2011 geborenen Tiere (siehe auch www.fli.bund.de).
Prof. Dr. H-J. Thiel von der JLU Gießen stellte das hoch variable und mutagene Pestivirus BVD/MD und bestimmte genetische Grundlagen für seine Pathogenität vor. In Deutschland kommt hauptsächlich der Stamm BVDV 1 vor. Der Anteil des häufig klinisch folgenschwereren Stammes BVDV 2 macht rund 5% aus. Dr. H. P. Heckert von der FU Berlin beschrieb die Klinik der BVD/MD, die mit ihren sehr variablen Symptomen nicht immer eindeutig zu erkennen ist. Beispielsweise werden respiratorische Probleme in der Aufzucht, Fruchtbarkeitsprobleme und Leistungseinbußen seitens der Tierhalter oft weniger mit möglicherweise zugrundeliegenden BVD-Infektionen in Verbindung gebracht.
Dr. G. Wolf von der LMU München informierte über die Zusammenhänge zwischen Impf-Antikörpern und fetalem Schutz. Nur der Schutz der Feten in der Frühträchtigkeit kann die Entstehung von Pi-Tieren verhindern. Dies ist mit auf dem Markt erhältlichen Impfstoffen möglich, jedoch nicht zu 100%.
Dr. A. Ahrens vom RGD Thüringen stellte einen Fall vor, bei dem BVDV (Typ 1b und 2) auf eine freie Herde traf. Die Schadensberechnung im Falle eines BVD Eintrags ist nicht ganz einfach, da sekundäre Schäden auch durch die Immunsuppression, wie vermehrte Rindergrippe, schlechtere Fruchtbarkeits- und Milchleistung nicht immer genau erfasst und von anderen betrieblichen Ursachen abgegrenzt werden können. Literaturangaben schwanken zwischen 25 bis zu 400 Euro pro Kuh und Jahr. Im konkreten Fall belief sich der gemessene Schaden ohne Berücksichtigung einiger bestimmter Kosten auf über 350 Euro pro Kuh. Selbst erwachsene Kühe starben akut.
Die praktischen Tierärzte Dr. H.- Janowitz, Dr. K. Rummer, Dr. T. Raschka und Dr. A. Haudum berichteten jeweils von Fällen, die sie in der Praxis erlebt hatten. Diese konnten teils durch detektivische Recherche aufgeklärt werden, teils blieb unklar, wodurch das Virus eingeschleppt wurde. Generell gilt, dass Zukauf von Pi-Tieren, transient infizierten Tieren oder sogenannten „trojanischen“ Kühen (die mit einem Pi-Kalb tragend sind) als eine der größten Gefahrenquelle gilt. Es wurde ein Fall diskutiert, bei dem die Impfung anscheinend nicht erfolgreich war, da trotzdem Pi-Tiere geboren wurden. Wie sich jedoch herausstellte, stammten diese von Kühen, die nach Ablauf des vom Impfstoff gewährleisteten fetalen Schutzes von 6 Monaten besamt wurden. Somit wurden ihre Kälber in der Frühträchtigkeit infiziert.
Dr. habil. B. Makoschey von MSD Animal Health, Niederlande stellte vor, welche Challenge Prüfungen Impfstoffe bestehen müssen, um für die Indikation „fetaler Schutz“ zugelassen zu werden. Nur solche Impfstoffe sind in der BVD-VO als eine der Maßnahmen zur Bekämpfung der BVD erlaubt.
(Presseerklärung MSD)

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